Wenn Sie Heilung suchen
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Privatklinik Dr. Amelung interessieren. Im Folgenden wollen wir Sie darüber informieren, welche Erkrankungen in unserem Haus behandelt werden und wie sich der Ablauf der Behandlung in den verschiedenen Therapiephasen (Diagnostik-, Therapie- und Ablösephase) gestaltet. Eine gute Aufklärung, die Sie befähigt, mitzuentscheiden, ist für unser therapeutisches Selbstverständnis von zentraler Bedeutung.
Es ist unser größtes Anliegen, dass alle Patienten von dem Aufenthalt in unserem Hause maximal profitieren. Sollten Sie sich zu einem Aufenthalt in der Privatklinik Dr. Amelung entschließen, werden wir Sie in allen Phasen der Behandlung kompetent und jederzeit unterstützend begleiten. Die Berücksichtigung der Einzigartigkeit jedes Patienten ist für uns selbstverständlich. Daher wird das gesamte Therapieprogramm stets individuell an Sie angepasst. Allerdings lässt sich die bewährte Abfolge von Diagnostik-, Therapie- und Ablösephase definieren, an der wir uns orientieren.
Gemäß Bundespflegesatz-Verordnung wird mit den Kostenträgern (Krankenkassen) der Pflegesatz verhandelt und festgelegt. Mit dem Pflegesatz sind alle unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses medizinisch zweckmäßigen Leistungen abgegolten. Die Wahlleistungszuschläge richten sich nach Lage, Größe und Ausstattung des Zimmers und sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart. Die ärztlichen Leistungen einschließlich des ärztlichen Honoraranteils für die diagnostischen Maßnahmen (Labor, EKG, EEG, Ergometrie) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.
Für den Aufnahmetag wird der volle Pflegesatz, sowie Wahlleistungszuschläge berechnet; für den Entlassungstag erfolgt keine Berechnung. Von Selbstzahlern ist bei der Aufnahme und jeweils nach einem Zeitraum von 10 Tagen eine Vorauszahlung in Höhe des Zehnfachen des Pflegesatzes zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Bei längerer Behandlungsdauer können Zwischenrechnungen erstellt werden. Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung fällig.