Die Privatklinik
Dr. Amelung ist ein Akutkrankenhaus.
Sie
erfüllt die Beihilfevorschriften
des Öffentlichen Dienstes.
Es wird empfohlen,
vor Beginn der stationären
Behandlung die Frage der Kostenerstattung mit der zuständigen Krankenversicherung
bzw. der Beihilfestelle abzuklären. Rehabilitationsmassnahmen, Heilverfahren
und Kuren werden in der Klinik nicht durchgeführt. Gerne stehen unsere
Leitenden Ärzte
Ihnen für ein diagnostisches Vorgespräch zur Verfügung oder
nehmen Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt auf.
Gemäß Bundespflegesatz-Verordnung wird
mit den Kostenträgern (Krankenkassen) der Pflegesatz verhandelt
und festgelegt. Mit dem Pflegesatz sind alle unter Berücksichtigung
der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses medizinisch zweckmäßigen
Leistungen abgegolten. Die Wahlleistungszuschläge richten sich nach
Lage, Größe und Ausstattung des Zimmers und sind mit dem Verband
der Privaten Krankenversicherung vereinbart. Die ärztlichen Leistungen
einschließlich des ärztlichen
Honoraranteils für die diagnostischen Maßnahmen (Labor, EKG,
EEG, Ergometrie) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte
berechnet.
Für den Aufnahmetag wird der volle Pflegesatz, sowie
Wahlleistungszuschläge
berechnet; für den Entlassungstag erfolgt keine Berechnung. Bei
der Aufnahme und jeweils nach einem Zeitraum von 10 Tagen ist eine Vorauszahlung
in Höhe
des Zehnfachen des Pflegesatzes zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt
nach Abschluss der Behandlung. Bei längerer Behandlungsdauer können
Zwischenrechnungen erstellt werden. Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt
der Rechnung fällig.
Bei Selbstzahlern ist es der Klinik möglich, direkt mit der jeweiligen
Krankenversicherung abzurechnen. |