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Die Privatklinik Dr. Amelung ist ein Akutkrankenhaus.

Sie erfüllt die Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes.

Es wird empfohlen, vor Beginn der stationären Behandlung die Frage der Kostenerstattung mit der zuständigen Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle abzuklären. Rehabilitationsmassnahmen, Heilverfahren und Kuren werden in der Klinik nicht durchgeführt. Gerne stehen unsere Leitenden Ärzte Ihnen für ein diagnostisches Vorgespräch zur Verfügung oder nehmen Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt auf.

Gemäß Bundespflegesatz-Verordnung wird mit den Kostenträgern (Krankenkassen) der Pflegesatz verhandelt und festgelegt. Mit dem Pflegesatz sind alle unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses medizinisch zweckmäßigen Leistungen abgegolten. Die Wahlleistungszuschläge richten sich nach Lage, Größe und Ausstattung des Zimmers und sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart. Die ärztlichen Leistungen einschließlich des ärztlichen Honoraranteils für die diagnostischen Maßnahmen (Labor, EKG, EEG, Ergometrie) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

Für den Aufnahmetag wird der volle Pflegesatz, sowie Wahlleistungszuschläge berechnet; für den Entlassungstag erfolgt keine Berechnung. Bei der Aufnahme und jeweils nach einem Zeitraum von 10 Tagen ist eine Vorauszahlung in Höhe des Zehnfachen des Pflegesatzes zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Bei längerer Behandlungsdauer können Zwischenrechnungen erstellt werden. Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Selbstzahlern ist es der Klinik möglich, direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung abzurechnen.